Grundpflege

Hilfe, Unterstützung und volle Übernahme bei:

Körperpflege, An- und Auskleiden

Nahrungsaufnahme 

Anwendung von Prophylaxen

Inkontinenzversorgung

Ärztliche verordnete Behandlungspflege

Wund und Kompressionsversorgung/Verbände

Injektionen /Infusionen

Blutdruck /Blutzuckerkontrollen

Versorgung von

Katheter Systemen, Stoma Anlagen
Port
PEG-Anlagen
Dekubitus Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfe, Unterstützung und volle Übernahme bei:

Wohnungsreinigung

Einkaufshilfe sowie Waschen der Kleidung

Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld beziehen, haben regelmäßig Anspruch auf ein Beratungsgespräch. In vielen Fällen ist dieses Gespräch auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch bietet praktische sowie pflegefachliche Unterstützung. Im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI erhalten pflegende Angehörige und Pflegepersonen wertvolle Tipps und Hilfestellungen für ihre individuelle Pflegesituation.