Grundpflege
Hilfe, Unterstützung und volle Übernahme bei:
Körperpflege, An- und Auskleiden
Nahrungsaufnahme
Anwendung von Prophylaxen
Inkontinenzversorgung
Ärztliche verordnete Behandlungspflege
Wund und Kompressionsversorgung/Verbände
Injektionen /Infusionen
Blutdruck /Blutzuckerkontrollen
Versorgung von
Katheter Systemen, Stoma Anlagen
Port
PEG-Anlagen
Dekubitus Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hilfe, Unterstützung und volle Übernahme bei:
Wohnungsreinigung
Einkaufshilfe sowie Waschen der Kleidung
Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld beziehen, haben regelmäßig Anspruch auf ein Beratungsgespräch. In vielen Fällen ist dieses Gespräch auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch bietet praktische sowie pflegefachliche Unterstützung. Im Rahmen des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI erhalten pflegende Angehörige und Pflegepersonen wertvolle Tipps und Hilfestellungen für ihre individuelle Pflegesituation.